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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON BIZSTAY BV.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen bei BizStay B.V., wie in Artikel 1 definiert, und für alle Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter. 

Definitionen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung: 

  • Mieter:jede Partei, die eine Anfrage an den Vermieter stellt, um eine Wohnung zu buchen, sei es online, per E-Mail, telefonisch oder auf andere Weise;
  • Vermieter: BizStay B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Voorburg und Hauptniederlassung in Den Haag, Waldeck Pyrmontkade 866B, 2518 JS, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 5118194;
  • Buchung:jeder zwischen Mieter und Vermieter geschlossene Vertrag über die Vermietung von Kurzzeitunterkünften;
  • Website: die Website des Vermieters: www.bizstayapartments.com; 
  • Haftungsausschluss: der Haftungsausschluss auf der Website.


Buchungen

2.1 Ein Mieter kann eine Buchung für eine Wohnung über die Website des Vermieters, per E-Mail, telefonisch, persönlich im Büro des Vermieters oder über externe Buchungsseiten wie Booking.com, Belvilla, Expedia, AirBnB oder jeden anderen von BizStay B.V. genutzten Buchungskanal vornehmen.

2.2 Der Vermieter bestätigt alle Buchungen per E-Mail. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, die korrekte E-Mail-Adresse anzugeben und den Vermieter zu informieren, wenn sich diese E-Mail-Adresse ändert.

2.3 Alle Buchungen basieren auf den vom Mieter gemachten Angaben (z.B. persönliche Daten, Anzahl der Gäste). Sollten sich die vom Mieter gemachten Angaben als unvollständig und/oder falsch erweisen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung mit sofortiger Wirkung zu stornieren, ohne dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig zu sein.

2.4 Der Vermieter behält sich das Recht vor, jede Buchung nach eigenem Ermessen abzulehnen. 

Stornierung

3.1 Eine Buchung kann bis zu 14 Tage vor dem ersten Tag des vereinbarten Mietzeitraums kostenlos storniert werden. 

3.2 Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen bis zu 24 Stunden vor dem ersten Tag des Mietzeitraums beträgt die Stornogebühr 50% des vereinbarten Mietpreises für den Mietzeitraum.3 Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem ersten Tag des Mietzeitraums betragen die Stornierungskosten 100% des vereinbarten Mietpreises für den Mietzeitraum.

Akzeptanz der allgemeinen Bedingungen

4.1 Mit der Reservierung erklärt der Mieter ausdrücklich, dass er diese allgemeinen Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Der Vermieter behält sich das Recht vor, für jede einzelne Leistung zusätzliche allgemeine und/oder besondere Bedingungen hinzuzufügen.

Zahlungsverpflichtung

5.1 Die Zahlung hat ausschließlich in Euro zu erfolgen.

5.2 Sofern der Vermieter und der Mieter nichts anderes vereinbaren, muss der Mieter den Buchungsbetrag 14 Tage vor Beginn des Buchungszeitraums vollständig bezahlt haben. Hat der Mieter den vollen Betrag nicht rechtzeitig gezahlt, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu kündigen.

5.3 Wird die Buchung von einem Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden vorgenommen, kann die Zahlung auf Rechnung erfolgen. Sofern nicht anders vereinbart, hat das Unternehmen die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab dem Beginn des Buchungszeitraums zu leisten. 

5.4 Für die Zahlung an BizStay B.V. bieten wir die Zahlungsplattform von Mollie an. Mollie ist ein zertifiziertes Unternehmen, das sichere und ausgewählte internationale Zahlungsmöglichkeiten anbietet. Mollie erfüllt in vollem Umfang die Richtlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde über die Sicherheit von Zahlungen im Internet und steht unter ständiger Aufsicht der De Nederlandsche Bank, DNB.

5.5 Alle Preise sind in Euro angegeben und unterliegen saisonalen Änderungen. Sobald eine Buchung vom Vermieter bestätigt wurde, können die Preise vom Vermieter nicht mehr erhöht werden, es sei denn, der Mieter ändert die Buchung.

5.6 Alle genannten Preise sind inklusive 9% Mehrwertsteuer ("VAT") und exklusive Kurtaxe, sofern nicht anders angegeben. 

5.7 Die Äußerung eines Protestes oder einer Beschwerde entbindet den Mieter nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. 

5.8 Nach der Buchungsbestätigung kann der Mietpreis vom Mieter nicht mehr in Frage gestellt werden.

Benutzung

6.1 Am Anreisetag wird ein Angestellter des Vermieters den Mieter am Standort treffen. Es sollte eine bestimmte Zeit für das Treffen vereinbart werden, aber normalerweise stehen die Standorte ab 14 Uhr zur Verfügung. Der Mitarbeiter übergibt dem Mieter den Schlüssel und führt den Check-in durch.

6.2 Ein Check-in vor 7.00 Uhr oder nach 22.00 Uhr gilt als verfrühter bzw. verspäteter Check-in, für den der Vermieter dem Mieter einen Zuschlag von 50 EUR in Rechnung stellen kann.

6.3 Sofern nicht anders vereinbart, wird ein Mitarbeiter des Vermieters den Mieter am Abreisetag vor Ort treffen, um die Schlüssel abzuholen und die Wohnung zu besichtigen. Der Mieter muss die Wohnung am Abreisetag bis 11:00 Uhr verlassen, wobei eine bestimmte Uhrzeit für das Treffen vereinbart werden sollte.

6.4 Der Mieter ist verpflichtet, den Raum persönlich zu nutzen oder einen seiner Mitarbeiter den Raum nutzen zu lassen.

6.5 Der Mieter verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften staatlicher Stellen einzuhalten.

6.6 Ist der Raum Teil einer größeren Einheit, so wird der Mieter die geltende (Haus-)Ordnung einhalten. Der Mieter verpflichtet sich, alle Formulare auszufüllen und zu unterschreiben, die im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt in den Räumlichkeiten zu unterzeichnen sind.

6.7 Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten in normaler Weise zu nutzen und keine Belästigungen für die Nachbarn oder den Vermieter zu verursachen. Aus diesem Grund ist es dem Mieter nicht gestattet, in den Räumlichkeiten ein Musikinstrument zu spielen, Haustiere zu halten oder zu rauchen.

6.8 Der Mieter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden an den Räumlichkeiten zu vermeiden. Der Mieter trifft Maßnahmen, um das Einfrieren der Zentralheizung und der Wasserleitungen zu verhindern. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Badezimmer sauber gehalten wird, damit sich kein Schimmel bilden kann. Die durch diese Reinigungspflicht entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. 

6.9 Der Mieter meldet dem Vermieter unverzüglich, zumindest aber so schnell wie möglich, alle Schäden am Objekt. Verstößt der Mieter gegen diese Warnpflicht, so haftet er für alle Schäden. 

Leckende Wasserhähne und Probleme mit der Toilette oder dem Badezimmer müssen in jedem Fall sofort gemeldet werden. Andernfalls gehen zusätzliche Reparaturkosten zu Lasten des Mieters. 

Bei längerer Abwesenheit des Mieters hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass er seiner Warnpflicht nachkommen kann. 

6.10 Der Mieter haftet für alle Schäden an den Räumlichkeiten, die durch vorsätzlichen Missbrauch des Mieters und/oder durch unverantwortliches Handeln entstehen.

Kosten zu Lasten des Mieters

7.1 Sofern nicht anders vereinbart, gehen die folgenden Kosten zu Lasten des Mieters:

a) Bruch oder Verlust von Schlüsseln;

b) Glasbruch in den Räumlichkeiten;

c) Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Einrichtungsgegenständen (einschließlich Mobiliar), die durch den Mieter, Nutzer oder Gäste des Mieters oder Nutzers verursacht wurden;

d) die Kosten für den Reinigungs- und Trockenreinigungsservice. Der Reinigungsdienst wird vom Mieter in jedem Fall am Ende des Buchungszeitraums nach der Räumung der Räumlichkeiten in Anspruch genommen, gegebenenfalls aber auch öfter, wenn der Mieter dies wünscht;

e) Gemeindesteuern und/oder lokale Abgaben und Gebühren, die von der Gemeinde Den Haag von Einwohnern erhoben werden, die (vorübergehend) an der Adresse der Räumlichkeiten gemeldet sind.

Übergabe

8.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt am Ende des vereinbarten Buchungszeitraums zu räumen.

8.2 Der Mieter muss das Mietobjekt in demselben Zustand zurückgeben, in dem es ihm zur Verfügung gestellt wurde. Der Mieter erklärt, das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand, frei von Schäden und sauber erhalten zu haben.

8.3 Bei der Übergabe muss das gesamte zur Verfügung gestellte Inventar vorhanden sein. Es ist nicht gestattet, das Mobiliar zu verändern.

8.4 Bei der Übergabe hat der Mieter die Schlüsselsätze an einen Beauftragten des Vermieters abzugeben, sofern der Vermieter nichts anderes bestimmt hat.

8.5 Gibt der Mieter die Räumlichkeiten nach Angaben des Vermieters nicht sauber zurück oder sind nach Angaben des Vermieters Reparaturen an den Räumlichkeiten erforderlich, so sind die dem Vermieter entstehenden Kosten für die Reinigung oder Reparaturen vom Mieter zu tragen. Geringfügige Schäden, die durch normalen Gebrauch entstehen, gehen zu Lasten des Vermieters.

8.6 Der Mieter verliert die Rechte an seinen persönlichen Gegenständen, die er bei der Übergabe in den Mieträumen zurücklässt. Der Vermieter ist berechtigt, diese Gegenstände zu entfernen (bzw. entfernen zu lassen). Die Kosten für die Entfernung gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die zurückgelassenen Gegenstände instand zu halten und kann nicht für Schäden an den zurückgelassenen Gegenständen haftbar gemacht werden.

Änderungen an den Räumlichkeiten

9.1 Der Mieter darf keine Änderungen in oder an den Räumlichkeiten vornehmen, es sei denn, der Vermieter hat vorher seine schriftliche Zustimmung erteilt. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch (geringfügige) Veränderungen entstehen, z.B. durch das Anbringen von Nägeln, Schrauben, Aufklebern usw.

Austausch und Untervermietung

10.1 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist es dem Mieter nicht gestattet, eine andere Person zu ersetzen.

10.2 Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters ist es dem Mieter nicht gestattet, das Mietobjekt an eine andere Person unterzuvermieten. 

Haftung und Entschädigung des Vermieters

11.1 Gehören die zu vermietenden Wohnräume nicht dem Vermieter, sondern werden die Wohnräume im Auftrag vermietet, so haftet der Vermieter jedenfalls nicht für Verpflichtungen gleich welcher Art, die sich aus dem Auftrag oder der Geschäftsbesorgung ergeben und in das Mietverhältnis hineinwirken. 

11.2 Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Eigentum oder am Mieter, Nutzer oder Besucher des Mieters oder Nutzers, die durch einen Mangel an den Räumlichkeiten aufgrund von Wetterbedingungen wie Überschwemmungen, Naturkatastrophen oder anderen Kalamitäten verursacht werden. 

11.3 Jegliche Haftung des Vermieters, seiner Angestellten oder Vertreter gegenüber dem Mieter ist auf die Höhe des an den Vermieter in Erfüllung des Buchungsvertrages gezahlten Entgelts beschränkt, unabhängig davon, auf welche Rechtsgrundlage sich die Haftung des Vermieters stützt. 

11.4 Der Vermieter oder seine Angestellten oder Vertreter haften in keinem Fall (weder vertraglich noch aus unerlaubter Handlung) für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) entgangenen Gewinn oder Umsatz. 

11.5 Die Parteien vereinbaren, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, dem Mieter eine Entschädigung zu zahlen oder ihm Unterstützung zu gewähren, wenn der Mieter von einem Dritten direkt oder indirekt aufgrund des Buchungsvertrags verklagt wird, unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der eine solche Klage beruht. 

Höhere Gewalt

12.1 Unvorhergesehene UmstÃ?nde und/oder höhere Gewalt geben dem Vermieter das Recht, den Buchungsvertrag ganz oder teilweise fristlos und ohne Stornierungskosten zu stornieren oder die Verpflichtungen aus dem Buchungsvertrag auszusetzen. In einem solchen Fall kann der Vermieter in keiner Weise für die Nichterfuellung seiner Verpflichtungen oder für Schäden, die dem Mieter dadurch entstehen, haftbar gemacht werden.

Rücktritt und zusätzliche Garantien

13.1 Unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag, auch wenn er nur teilweise erfuellt ist, ohne Inverzugsetzung zu kuendigen oder zusaetzliche Garantien zu verlangen:

  • Im Falle des Konkurses, der Konkursverwaltung, der Zwangsverwaltung, der schwerwiegenden Beeintraechtigung der Kreditwuerdigkeit oder des Todes des Mieters;
  • Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Buchungsvertrag, den Dienstleistungen und diesen allgemeinen Bedingungen nicht nachkommt;
  • Wenn der Mieter die Raeume tatsaechlich nicht mehr nutzt.

13.2 Der Mieter stellt den Vermieter von möglichen Ansprüchen aus den in 12.1 beschriebenen Umständen frei.

Zeitgerechte Verfügbarkeit

14.1 Kann das Mietobjekt dem Mieter vom Vermieter nicht zum vereinbarten Termin zur VerfÃ?gung gestellt werden, weil:

das Mietobjekt nicht rechtzeitig mietbereit war;

der Vormieter das Mietobjekt nicht rechtzeitig gerÃ?umt hat;

der Vermieter noch nicht �ber die entsprechenden Genehmigungen verf�gt, um die Vermietung zu ermöglichen; oder

ein anderer Grund, einschließlich höherer Gewalt, der die VerfÃ?gbarkeit des Mietobjekts verhindert, schuldet der Mieter fÃ?r die Dauer der Verzögerung keine Miete. Andere Verpflichtungen aus dem Buchungsvertrag, denen der Mieter unterliegt, werden entsprechend ausgesetzt. 

14.2 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch die Verspätung entstehen, es sei denn, es liegt grobes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit vor. 

14.3 Der Vermieter informiert den Mieter so schnell wie möglich über die bevorstehende Verspätung. In dem Moment, in dem die Verzögerung behoben ist und das Mietobjekt dem Mieter zur Verfügung gestellt wird, leben die Verpflichtungen aus dem Buchungsvertrag für den Mieter wieder auf. Somit schuldet der Mieter ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietobjekts wieder Miete.

Zahlungsklausel

15.1 Wenn der Mieter den Buchungsvertrag nicht einhält und die Nichterfüllung trotz einer Mahnung des Vermieters zur Behebung der Nichterfüllung andauert, schuldet der Mieter für jeden Tag, an dem die Nichterfüllung andauert, eine Vertragsstrafe von 250 € pro Tag.

Zugang zum Mietobjekt

16.1 Wenn der Vermieter oder sein Bevollmächtigter das Mietobjekt zur Instandhaltung betreten muss, ist der Vermieter berechtigt, dies an Werktagen zwischen 9.00 Uhr und 20.00 Uhr zu tun. Vor dem Betreten des Mietobjekts muss der Vermieter mindestens 24 Stunden im Voraus einen Termin mit dem Mieter vereinbaren. Im Falle einer Notsituation (z. B. Überschwemmung, Leckage, Brand) oder bei Verdacht auf illegale Praktiken im Gebäude hat der Vermieter das Recht, das Gebäude jederzeit zu betreten, ohne den Mieter zu benachrichtigen.

16.2 Bei längerer Abwesenheit des Mieters, z. B. während der Ferien, hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der Vermieter Zugang zum Gebäude hat. Gegebenenfalls teilt der Mieter dem Vermieter mit, wie er sich Zugang zu den Mieträumen verschaffen kann.

Vermietungsvollmacht

17.1 Der Vermieter erklärt, dass er berechtigt ist, den Buchungsvertrag mit dem Mieter abzuschließen. Der Vermieter stellt den Mieter von allen Ansprüchen frei, die sich aus einer eventuell fehlenden Vollmacht ergeben könnten.

Verwaltung

18.1 Sofern nicht schriftlich anders mitgeteilt, handelt der Vermieter als Verwalter des Objekts. Die Kontaktdaten des Vermieters sind:

- BizStay B.V.

- Sitz: Waldeck Pyrmontkade 866b, 2518 JS Den Haag

- + 31 [0]70 260 1269 (von 8.00 - 20.00 Uhr)

- info@bizstayapartments.com

Übertragung

19.1 Der Vermieter ist berechtigt, den Buchungsvertrag und alle Rechte und Pflichten aus dem Buchungsvertrag auf einen Dritten zu übertragen. Mit der Annahme des Buchungsvertrages gibt der Mieter im Voraus seine Zustimmung zu einer Übertragung.

Änderungen des Mietvertrages

20.1 Änderungen des Buchungsvertrages können nur schriftlich per E-Mail erfolgen. 

Nichtigkeit allgemeiner Bestimmungen 

21.1 Die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen und führt daher nicht zu deren Unwirksamkeit. Ein Wechsel der Geschäftsführung, des Managements oder der Anteilseigner des Vermieters hat keinen Einfluss auf die Dienstleistungen, den Buchungsvertrag oder andere Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der Vermieter behält sich das Recht vor, seine Bedingungen zu ändern, wenn er dies für erforderlich hält und/oder wenn es im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens notwendig ist.

Kosten für Gerichtsverfahren

22.1 Vorbehaltlich einer gerichtlichen Verurteilung des Vermieters zur Zahlung von Gerichtskosten trägt der Mieter alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die sich aus Ansprüchen einer der Parteien aus dem Buchungsvertrag ergeben. Der Mieter und der Vermieter sind sich darüber einig, dass diese Kosten nach der jeweils gültigen Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Gerichtsvollzieher (Gebührenverordnung für Amtshandlungen der Gerichtsvollzieher) festgelegt werden. 

Domizil

23.1 Der Mieter wählt sein Domizil an der Adresse der Räumlichkeiten. Nur wenn die tatsaechliche Adresse des Mieters aus dem Buchungsvertrag hervorgeht, kann das Domizil auch an dieser Adresse gewaehlt werden. Der Vermieter wählt das Domizil an der tatsächlichen Adresse, wie sie im Buchungsvertrag angegeben ist. Der Vermieter kann seinen Wohnsitz auch an dem Ort wählen, an dem der Vermieter seinen Sitz hat, wenn dieser Ort ebenfalls aus dem Buchungsvertrag hervorgeht. 

Anwendbares Recht

24.1 Der Buchungsvertrag und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen niederländischem Recht. Etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien werden von den niederländischen Gerichten entschieden. Die Streitigkeiten werden vorzugsweise vor dem Bezirksgericht in Den Haag verhandelt, es sei denn, zwingende Zuständigkeitsvorschriften stehen dieser Wahl entgegen.